Mit dem Thema "Missbrauch der IV" durch ungerechtfertigten Leistungsbezug lässt sich wunderbar Politik machen. Der Sozialstaat hat die Zügel angezogen und kommuniziert seine Erfolge (bspw. keine Renten mehr im Kosovo) mit Beharrlichkeit. Die Post-Minarett-Abstimmungs-Schweiz applaudiert. Auf der anderen Seite kann ein härteres Regime aber auch zu Leistungsverweigerung führen, wo dies nicht angezeigt wäre. Darüber habe ich mit einem Fachmann gesprochen.
MJ: Stefan Kirchgraber, Sie beraten Behinderte im Umgang mit der IV-Stelle. Warum ist das nötig? Müssten nicht die IV oder Pro Infirmis diese Leistung anbieten?
Stefan Kirchgraber: Von Gesetzes wegen erhalten die Sozialversicherungsanstalten, wo die IV-Stelle beheimatet ist, Gelder aus der IV zur Erfüllung des Gesetzesauftrags. Pro Infirmis erhält gemäss IVG Art. 74 Beiträge (IV-Gelder) zur Erfüllung des Beratungsauftrags im Sinne des genannten Artikels. Offiziell werden die Leistungen bereits angeboten, in vielen Fällen wird gute Arbeit geleistet. Leider wird vom BSV [Bundesamt für Sozialversicherungen] her weder die IV noch Pro Infirmis kontrolliert, ob der Gesetzesauftrag eingehalten wird. Konsequenz diesbezüglich könnte Einsparungen am richtigen Ort bedeuten.
MJ: Wäre diese Kontrolle denn nötig?
Stefan Kirchgraber: Was schriftlich nach Fachlichkeit aussieht heisst noch lange nicht, dass auch Qualität drin ist. Die Anzahl komplexer Fälle und auch die Komplexität selber hat zugenommen. Durch die Sparmassnahmen im IV-Bereich gab es den Effekt, dass bei gewissen Krankheitsbildern zunehmend zulasten der antragstellenden Person entschieden wurde, und dies leider oft nach nicht gesetzeskonformem Vorgehen. Rechtlich liegt es an Details, welche entscheiden, ob die IV Leistungen spricht oder nicht. Diese Detailkenntnis muss auf einer Fachstelle erst vorhanden sein und als gültig akzeptiert werden, um als Fachstelle gelten zu können. Pro Infirmis hat zwar eine Anwaltsperson als Support, doch wird diese gemäss Abmachung erst bei Unklarheiten kontaktiert. Ohne Detailkenntnis scheint vieles klar.
MJ: Sie sind also auch mit Pro Informis nicht zufrieden?
Stefan Kirchgraber: Pro Infirmis lässt die Ganzheitlichkeit vermissen. Wie soll sich die Öffentlichkeit ausgewogen informieren können, wenn keine handfesten Fakten nach aussen dringen? Die Angelegenheit wird so den IV-Stellen und der SVP-Doktrin überlassen. Pro Infirmis als Ganzes handelt nicht als sozialarbeiterische Organisation gemäss Professionsverständnis Sozialer Arbeit. Entsprechend wird dort mit dem fachlichen Know-How umgegangen.
MJ: Mit Ihrer Kritik exponieren Sie sich. Warum ist es Ihnen das wert?
Stefan Kirchgraber: Ich habe selber eine IV-Umschulung zum Sozialarbeiter FH absolviert. Ich selber wurde von der IV gut behandelt. Nicht nur aus professioneller Sicht gibt's bei mir keine halben Sachen. Die IV bzw. das BSV könnte am richtigen Ort sparen, wenn langfristig geplant, gearbeitet und wissenschaftlich ausgewertet würde, dafür die Antragstellenden respektvoll behandelt und die Priorität bei der Umsetzung des Gesetzes anstatt dem blindwütigen kurzfristigen 'Sparen' liegen würde.
Mit der jetzigen Praxis und Mehrheitspolitik wird in diesem Bereich der soziale Frieden auf's Spiel gesetzt, das gilt es zu verhindern. Letztlich macht mir diese Arbeit einfach Spass, weil es eine wirksame, sinnvolle Arbeit ist, wenn sie professionell gemacht wird.
MJ: Haben Sie konkrete Beispiele, bei denen Sie Fehlentscheidungen der IV-Stelle illustrieren können?
Stefan Kirchgraber: Einzelbeispiele gibt es viele. Ich habe daraus einen 'Horror'-Fall gebastelt, um einige Beispiele möglichst knapp und nachvollziehbar darzustellen.
Nach der IV-Anmeldung: Die IV lässt medizinisch abklären, ob das gesundheitliche Problem, ein Bandscheibenvorfall mit objektiviertem behindernden Befund, psychiatrisch bzw. psychosomatisch erklärbar ist. Von Gesetzes wegen müsste eine medizinische und wirtschaftliche Arbeitsfähigkeit festgehalten werden. Die IV verlangt jedoch bei der wirtschaftlichen AF oft keine konkreten Angaben zur Leistungseinbusse. So wird zu 100% arbeitsfähig geschrieben sein, wenn jedoch nicht beschrieben steht zu wievielen Prozent Leistung, kann nur noch auf einen fähigen Sozialarbeiter oder Juristen gehofft werden trotz 20 Seiten Arztbericht. Zu solchem Entscheid kam es bei der Auswertung der bisherigen Arztberichte, wobei diese ignoriert bzw. uminterpretiert wurden.
Es kommt zum Vorbescheid, ohne dass der ursprüngliche Arztbericht mit objektivem somatischen (körperlichen) Befund in die Beurteilung integriert wurde. Unter den Tisch gewischt sozusagen oder vergessen. Zusätzlich wurde ein Leidensabzug zu Unrecht nur deshalb nicht gewährt, weil die Antragstellerin als Frau angeblich kein Anrecht darauf habe, so die telefonische Begründung der Sachbearbeiterin. Rechtlich völlig unhaltbar. Die Antragstellerin traut sich nicht mehr anzurufen aus Angst, es könnte sich negativ auf den Entscheid auswirken. Auf die Mängel wurden per Einwand hingewiesen. Dem rechtlichen Gehör wurde keine Beachtung geschenkt, der IV-Rechtsdienst ist im Kanton St. Gallen zu diesem Zeitpunkt nicht involviert, die Fragen wurden nicht adäquat beantwortet. Es geht vor Gericht und die Klientin erhält in verschiedenen Punkten Recht.
2. Runde: Die IV-Stelle klärt neu ab und ignoriert in der Neufassung wiederum das Gesetz, der Gerichtsentscheid wird in wesentlichen Punkten nicht umgesetzt. Erneuter Einwand, ohne Erfolg. Zwar wurde eine Teilrente gesprochen, jedoch wurden ihr die zusätzlichen laut Gesetz nötigen beruflichen Massnahmen trotz dem seit vielen Jahren geltenden Gesetzesgrundsatz Eingliederungsabklärung vor Rente verwehrt.
Verliert die IV-Stelle erneut vor Gericht, muss sie eine Busse bezahlen.
Diese aus verschiedenem Aktenmaterial zusammengebastelte Fallgeschichte nennt die IV Sparerfolg.
MJ: In jedem Amt passieren Fehler. Warum glauben Sie, dass hier die Toleranzschwelle überschritten ist?
Stefan Kirchgraber: Fehler machen ist menschlich, sie können in den allermeisten Fällen korrigiert werden. Würde bei der IV selber ehrlich gearbeitet, gäbe es diesbezüglich eine interne strukturelle Sicherung. Pro Infirmis hätte nur in Ausnahmefällen mit IV-Rechtsfällen zu tun, die Anzahl Stellen in der Sozialberatung könnte markant reduziert werden.
Wenn jedoch in 9 von 10 Fällen solche Fehler passieren und deswegen Pro Infirmis selber die Übersicht verliert, darf nicht geschwiegen werden.
MJ: Wo sehen Sie die Ursachen für diese Fehlentwicklung?
Stefan Kirchgraber: Ich kann nur hypothetisieren: Übersichtsverlust bzw. nie gewonnene Übersicht, fehlende Fachlichkeit des Personals, falscher Einsatz von finanziellen Mitteln, Ticken nach SVP-Strickmuster, mangelnde Reflexion des eigenen Handelns, die Einstellung 'die Kuh Sozialstaat wird gemolken solange sie was hergibt', bürgerliche Vogel-Strauss-Politik der vergangenen Jahrzehnte/Jahrhunderte, kirchliche Herkunft des Sozialwesens. Letzlich muss diese Fehlentwicklung als eine Mischung zwischen diesen Faktoren betrachtet werden.
MJ: Wenn Sie einen konkreten Wunsch zuhanden der zuständigen Regierungsrätin Hilber (SP) formulieren könnten, welcher wäre das?
Stefan Kirchgraber: Die SVA sollte so kontrolliert werden, dass die IV-Stelle nicht um langfristige und weitsichtige Planung herum kommt. Es sollte Vorgaben geben im Sinne von: Möglichst fehrlerlose und damit kostengünstigste Umsetzung des IV-Gesetzes ohne willkürliche Sparversuche, entsprechende SVA-interne Qualitätssicherung. Ich werde versuchen mit Frau Hilber in Kontakt zu kommen.
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