Mindestumwandlungssatz:
Rentenalter 67?
Beitrag vom 16.02.2010 - 0 Kommentare[ Bundesbern ]
Über die Höhe des Mindestumwandlungssatzes wird derzeit gestritten, als ob es etwas zu entscheiden gäbe. Dabei ist die Höhe der Rente im BVG keine Frage des politischen Willens. Der Umwandlungssatz ist eine technische Grösse, die durch die Faktoren Bezugsdauer, Rendite und die Verwaltungskosten bestimmt wird.
Gibt es keine Alternativen? Natürlich! Wir könnten die Bezugsdauer verringen, wenn wir später in Rente gehen würden. Oder wir könnten die Beiträge erhöhen, früher mit dem Einzahlen beginnen oder mit grösserer Risikobereitschaft anlegen. Wir können auch über die Verwaltungskosten der Pensionskassen reden, was zur Deckung des Lochs nicht reichen wird und nur einen kleinen Teil decken kann.
Alle Alternativen sind im Vergleich zu einer massvollen Senkung des Umwandlungssatzes politisch nicht erwünscht. Wer die Senkung ablehnt nimmt in Kauf, dass innert Kürze ein schlechterer Vorschlag für die Sicherung des Rentenkapitals auf dem Tisch liegt. Meine Pensionskasse ist mir dafür zu wichtig. Deshalb stimme ich ja zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes.
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