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Warum das Sturmgewehr ins Zeughaus gehört - nicht in den Schrank


Beitrag vom 23.02.2009
Sobald die hunnischen Horden an der Schweizer Grenze auftauchen, besammeln sich die wackeren Eidgenossen, bewaffnet mit ihrem Sturmgewehr und 50 Schuss Munition, innert weniger Stunden, um den Feind abzuwehren. Der Aufwuchs der vollständigen Abwehrbereitschaft ist innert eines Tages erreicht. Zumindest hatte sich das die P26-Generation so vorgestellt.
Der Kampf um die Waffe ist ein Kampf der Ideologie gegen ein praktisches Sicherheitsbedürfnis.
Dass der Schweizer Staat seinen wehrhaften Bürgern ein Gewehr mit nach Hause gibt, ist ebenso einzigartig wie die Landsgemeinde. Und ebenso folkloristisch. Unsere Schützenvereine verstehen das Schiessen denn auch nicht nur als Freizeitbeschäftigung, sondern als handfeste Wehrertüchtigung. Auf dieser ideologischen Basis lässt sich herrlich sinnfrei argumentieren: Man werde sich nicht entwaffnen lassen, tönt es aus den Schützenhäusern.

Ganz praktisch betrachtet rechtfertigt es die Bedrohungslage nicht, die Heimlagerung aufrecht zu erhalten. Es stehen weder Russen noch sonstwelche Aggressoren an unseren Grenzen und der neue Web2.0-Sicherheitsbericht von Ueli Maurer wird auch für die nahe Zukunft keinen BöFei finden.

Die entstehenden Probleme, die Suizide und Amok-Läufe, rechtfertigen ein Handeln und die grün geführte und heute eingereichte Ordonanz-Waffen-Initiative geht in meinen Augen in die richtige Richtung. Ein brauchbares Waffengesetz findet auch für die Schützen tragbare Regelungen. Wichtig ist in erster Linie das Recht, die Waffe im Zeughaus abgeben zu dürfen. Verantwortungsvolle Familienväter lagern schliesslich keine Schusswaffen im heimischen Schrank.




23.02.2009

stimme völlig mit dir überein. als ich einen solchen vorstoss einreichte, hörte ich von den meisten liberalen poltikern zuerst die begründung "freiheit, anstelle von staatliche vorschriften". trotzdem stimmte mir dann die mehrheit des parlamentes zu.


23.02.2009

Das ist halt eine liberale Reflexhandlung. Aber die persönliche Freiheit hört ja bekanntlich spätestens dort auf, wo Leib und Leben des anderen beginnen. Also sind zu meiner grossen Freude auch Freisinnige lernfähig.


Hansjuri
23.02.2009

Ich frage mich einfach wo da denn der liberale Gedanke ist, wenn mich der Staat zwingt ein Gewehr bei mir zu Hause einzulagern. Die Initiative will ja nicht (so weit ich bis jetzt weiss) den Waffenbesitz generell einschränken. Ich habe die staatliche Bevormundung satt, ich will wenigstens das Gewehr, dass mir nicht gehört nicht aufgezwungen bekommen (naja was solls ich geb den Gerümpel in ein paar Jahren sowieso ab).


24.02.2009

Huch, wir sind uns schon wieder bei einem Thema weitgehend einig ;-)

Für die Sportschützen sieht der Initiativtext Ausnahmeregelungen vor. Die können einem Ja deshalb recht gelassen entgegensehen. Den Réduit-Widerständigen geht's aber wohl um die Ehre, nicht um Praktikabilität (und schon gar nicht um zivile Sicherheit). Deshalb stehen sie natürlich bereits Gewehr bei Fuss. Aber sie werden hochkant verlieren, auch wenn der neue Armeechef in spe seit neuestem als Frauenversteher macht.


Anita Mattes
09.03.2009

Richtig: Sturmgewehre gehören ins Zeughaus und nicht in die gute Stube. Falsch: die Federführung der Initiative liegt bei der SP Schweiz und nicht bei den Grünen.


09.03.2009

@Anita: Pardon, dann bin ich also für eine SP-geführte Initiative. Ich bitte um Nachsicht.


Simon Messmer
14.03.2009

Die vergangenen Tage haben es leider wieder einmal dramatisch vor Augen geführt: Die Entwaffnung der Schweiz muss endlich beginnen. Soweit ich weiss, ist dieses Thema übermorgen in Bern ein Thema. Ich habe schon ein paar Bürgerlichen Nationalräten per E-Mail mitgeteilt, sie sollen bitte keinen \"Scheiss\" stimmen.

Hoffen wir das Wunder wahr werden.

Gruss Simon Messmer


25.04.2009

Warum muss immer erst etwas geschehen, bis endlich auch einige Bürgerliche einsehen, dass Armeewaffen zu Hause nichts zu suchen haben?


Walter Roth
20.01.2011

Kommentiert von Walter Roth (nicht überprüft) am 20. Januar 2011 - 22:35
Ich habe mich mal noch etwas mit den begleitenden Umständen die Initiative beschäftigt und auch eine beispilehafte Statistik aus Kanada darin verlinkt und sie auch etwas beschrieben. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe nun derart viel Unwahres aus den verschiedensten Politikkreisen vernommen, das ich nicht umhinkomme hier mal einiges klarzustellen. Ich hoffe sie finden auch etwas Zeit, die „andere“ Seite zur Kenntnis zu nehmen. Für mich als toleranter Sozialdemokrat etwas ungeheures was gerade hier vonstatten geht. Nehmen wir zur Kenntnis , das die Auflagen die in der Folge dieser Initiative kommen werden, für den Besitzer und Sammler von Seriefeuerwaffen die Ernteignung bedeutet, für den anderweitigen Sammler mit derart einschneidenden Auflagen verbunden sein wird, dass es faktisch auf das selbe hinausläuft. Er wird nur noch Besitzer seines Eigentums auf Gnade der Behörden sein dürfen. Wenn man sich die Statements aus den Befürworterkreisen dieser Initiative vor Augen führt, so kann es einen Sammlerstatus nur noch geben bei geeigneten Räumlichkeiten, für die faktisch nur noch ein Hausbesitzer die baulichen Möglichkeiten dazu haben wird, mal abgesehen von den Einschränkungen seines Sammelgebietes, zum Beispiel auf nur noch „Ordonanzpistolen der Schweizer Armee“. Es dürfte das bislang äusserst beliebte Querbeetsammeln durch verschiedenartige interessante Waffenfamilien oder gar das Systemsammeln sehr erschwert, wenn nicht verunmöglicht werden. Den Sportschützen wird sie derart gängeln, dass dem Schützenwesen der Schweiz nach Jahrhunderten nun wohl das Ende droht. Das mit den Auflagen des Verbleibs der Waffen im Schiesstand und da in sicherer Aufbewahrung. Das hiesse also, in einem gesicherten Raum und in dem Raum in einem speziellen Waffenschrank auch noch als Sicherung gegen die an einem Anlass mitbeteiligten anderen Personen. Auch hiesse auch eine Kontrolle einzuführen, ob die Waffen nach den Anlass auch wieder dort eingestellt werden, usw. usf. Das sind nur mal als einige Aspekte dieser Initiative. Und warum das alles, ……weil man öffentlich eine vermeintlich bessere Sicherheitslage propagiert, die gar nicht eintritt, wie wir aus etlichen Ländern die genau das versucht haben, ersehen können. Auf Gesetzesebene tritt mit dieser Initiative ebenfalls etwas ganz neues in Kraft, nämlich…… …….Neu soll nun ein “Waffenverbot” in der “Verfassung verankert” werden. Und das ist der Hauptgrund, warum wir diese Initiative mit aller Kraft bekämpfen. Wir wechseln damit von einer Missbrauchsgesetzgebung zu einer Verbotsgesetzgebung. Es ist zukünftig grundsätzlich verboten eine Waffe zu besitzen, nur Ausnahmenregelungen erlauben diesen Besitz noch! Es ist tatsächlich so, dass nach einer Annahme dieser Initiative der private Waffenbesitz verunmöglicht würde. Und je nach Ausgestaltung der Gesetze wird auch die Enteignung möglich sein Das war die Auskunft eines Rechtsexperten welcher mit der Thematik bestens vertraut ist. Suizide: Wenn man nachstehende Fakten, hier als Beispiel mit der Suizidstatistik in Kanada ( Link ) abgleicht, so wird man zum Schluss kommen, dass Suizide keinesfalls effektiv durch Waffenverbote verhindert werden können http://www.justice.gc.ca/eng/pi/rs/rep-rap/2006/rr06_2/t19.html Kanada: 1979 Suizide 421 davon mit Schusswaffen 184. gewaltsame Todesfälle total “2413? 2001 Suizide 463 davon mit Schusswaffen 148. gewaltsame Todesfälle total “3688? Es ist also so, die Suizidrate hat sich trotz strengster Gesetzgebung in Bezug auf Waffen nicht wirklich verändert. Die Suizidrate war 2001 sogar höher als 1979, was aber sicher auch der Bevölkerungszunahme geschuldet ist, die Suizide mit Schusswaffen haben etwas abgenommen, allerdings nicht die Gesamtzahl, diese blieb trotz strengster Waffengesetzgebung davon unbeeinflusst. Und was besorgniserregend ist, die gewaltsamen Todesfälle stiegen von 2413 ( Index 100 ) im Jahr 1971,…… auf 3688 ( Index 152 ) im Jahr 2001, und das wie gesagt trotz stetig strengerer Gesetzgebung, Waffenregistrierung usw. Eine nach der Argumentation linksorientierter Kreise unmögliche Entwicklung, sagen diese doch ein markantes sinken der Suizide und der Gewaltkriminalität voraus. Wenn man den privaten Waffenbesitz einschränkt und ihn sogar verunmöglicht, so werden gewisse Kreise dazu ermuntert bei ihrem vorgehen hemmungsloser zu agieren da sie kaum noch mit Gegenwehr rechnen müssen. Das ist wohl der Umstand warum es in Ländern ohne privaten Waffenbesitz zu vermehrter Gewaltanwendung kommt. Die Kreise die mit einer Waffe als Handwerkszeug arbeiten die erreichen wir mit der Gesetzgebung so gut wie nicht, aber wir machen den privaten Bürger wehrloser und wir senken das Berufsrisiko eben dieser Gruppen bei ihren illegalen Tätigkeiten stark.


21.01.2011

Danke für den ausführlichen Kommentar - als ich diesen Beitrag geschrieben habe ging es mir vor allem um die Frage der Ordonanz-Waffen. Ich stehe hier klar dazu: Der Kalte Krieg ist vorbei und der Wehrmann braucht keine Waffe im Schrank. Auch das Obligatorische ist Geschichte.

Was Sie ansprechen betrifft nun die Frage privaten Waffenbesitzes. Hier sehe ich die Registrierung positiv - ein zivilisierter Staat sollte wissen, welche Bürger mit Schusswaffen hantieren. Da hört die persönliche Freiheit auf. Auch eine verantwortungsbewusste Aufbewahrung darf verlangt werden. Wenn in den Ausführungsbestimmungen dann aber die Höhe, Breite und Tiefe des zulässigen Waffenschrankes bestimmt ist, schreit mein liberales Gewissen.


dani
23.01.2011

mir war schon beim einsammeln der munition klar, dass später auch die gewehre eingesammelt werden sollen. so funktioniert die salamitaktik der armeegegner. als nächstes wird dann wohl das schiessen generell verboten. und so geht es dann immer schön weiter, bis wir gar keine armee mehr haben..... ich wünsche allen liberalen mit dieser haltung viel erfolg bei den nächsten wahlen!


24.01.2011

Nur zur Info: Die FDP.Die Liberalen sind anderer Meinung: Sie sind gegen die Initiative. Es gibt aber einige Abweichler.


Johann Paulus
30.01.2011

Es geht um mehr als nur ums Sturmgewehr



Entgegen den Behauptungen der Initianten, dass Schützen, Jäger und Sammler nicht betroffen sein werden,trifft es sie am härtesten, obwohl diese am verantwortungsvollsten mit den Sportgeräten und Sammelgegenständen umgehen.
Im Katalog der Initianten, mit den Forderungen die dann auf Gesetzesebene gestellt werden sollen, sind noch viel stärkere Einschränkungen zu finden, wie zum Beispiel:
- Kasernierung von Sportwaffen: Schützen müssen ihr Sportgeräte im Schützenhaus aufbewahren und dürfen sie nicht mehr nach Hause nehmen
- Polizisten müssen am Feierabend die Dienstwaffe auf dem Polizeiposten lassen und dürfen sie zum Selbstschutz nicht mehr nach Hause nehmen
- das Sammeln wird praktisch verunmöglicht und ist für solche nur noch möglich, die ein Museum betreiben
etc.

Es wird zu vielen Enteignungen von legalen Waffenbesitzern kommen. Waffen sind kostbare und wertvolle Gegenstände. Eine gewöhnliche Gebrauchs- oder Sportwaffe kostet 1000 bis 3000 Franken. Einige Sammlerstücke erreichen Preise bis 250'000 Franken. Dem Bund kommen also die Enteignungen teuer zu stehen: es müssen mit mehreren Milliarden Franken gerechnet werden.


Als liberal denkender Mensch muss man gegen diese Initiative sein. Die Initiative bevormundet verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger durch eine neue Flut an Gesetzen, Verboten und Kontrollen. Sie verhindert jedoch den kriminellen und illegalen Waffenmissbrauch nicht.



Johann Paulus
05.02.2011

Obwohl ich mit Schützen und Sammlern nichts am Hut habe, entschied ich mich für ein Nein. Ich als liberaler bürgerlicher Stimmbürger bin dagegen, dass gesetzestreue Mitbürger unter Generalverdacht gestellt und enteignet werden. Ausserdem gibt es keine konkrete Argumente der Initianten und Befürworter, die diese grossen Einschnitte in die Freiheit einer grossen Anzahl unserer Mitbürger, die einen sicheren Umgang während Jahrzehnten bewiesen haben rechtfertigen.
Unsere heute gültige Verfassung und die darauf basierenden Gesetze und Verordnungen erlauben den privaten Waffenbesitz mit gewissen Ausnahmen. Nur Missbräuche werden geahndet.
Neu soll nun ein Waffenverbot in der Verfassung verankert werden. Es ist zukünftig grundsätzlich verboten eine Waffe zu besitzen, nur Ausnahmenregelungen erlauben diesen Besitz noch! Es ist tatsächlich so, dass nach einer Annahme dieser Initiative der private Waffenbesitz verunmöglicht würde.
Es wird zu vielen Enteignungen von legalen Waffenbesitzern kommen. Einige Sammlerstücke erreichen Preise bis 250'000 Franken. Dem Bund kommen also die Enteignungen teuer zu stehen: es müssen mit mehreren Milliarden Franken gerechnet werden.



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