Sobald die hunnischen Horden an der Schweizer Grenze auftauchen, besammeln sich die wackeren Eidgenossen, bewaffnet mit ihrem Sturmgewehr und 50 Schuss Munition, innert weniger Stunden, um den Feind abzuwehren. Der Aufwuchs der vollständigen Abwehrbereitschaft ist innert eines Tages erreicht. Zumindest hatte sich das die P26-Generation so vorgestellt.
Dass der Schweizer Staat seinen wehrhaften Bürgern ein Gewehr mit nach Hause gibt, ist ebenso einzigartig wie die Landsgemeinde. Und ebenso folkloristisch. Unsere Schützenvereine verstehen das Schiessen denn auch nicht nur als Freizeitbeschäftigung, sondern als handfeste Wehrertüchtigung. Auf dieser ideologischen Basis lässt sich herrlich sinnfrei argumentieren: Man werde sich nicht entwaffnen lassen, tönt es aus den Schützenhäusern.
Ganz praktisch betrachtet rechtfertigt es die Bedrohungslage nicht, die Heimlagerung aufrecht zu erhalten. Es stehen weder Russen noch sonstwelche Aggressoren an unseren Grenzen und der neue Web2.0-Sicherheitsbericht von Ueli Maurer wird auch für die nahe Zukunft keinen BöFei finden.
Die entstehenden Probleme, die Suizide und Amok-Läufe, rechtfertigen ein Handeln und die grün geführte und heute eingereichte Ordonanz-Waffen-Initiative geht in meinen Augen in die richtige Richtung. Ein brauchbares Waffengesetz findet auch für die Schützen tragbare Regelungen. Wichtig ist in erster Linie das Recht, die Waffe im Zeughaus abgeben zu dürfen. Verantwortungsvolle Familienväter lagern schliesslich keine Schusswaffen im heimischen Schrank.
Ganz praktisch betrachtet rechtfertigt es die Bedrohungslage nicht, die Heimlagerung aufrecht zu erhalten. Es stehen weder Russen noch sonstwelche Aggressoren an unseren Grenzen und der neue Web2.0-Sicherheitsbericht von Ueli Maurer wird auch für die nahe Zukunft keinen BöFei finden.
Die entstehenden Probleme, die Suizide und Amok-Läufe, rechtfertigen ein Handeln und die grün geführte und heute eingereichte Ordonanz-Waffen-Initiative geht in meinen Augen in die richtige Richtung. Ein brauchbares Waffengesetz findet auch für die Schützen tragbare Regelungen. Wichtig ist in erster Linie das Recht, die Waffe im Zeughaus abgeben zu dürfen. Verantwortungsvolle Familienväter lagern schliesslich keine Schusswaffen im heimischen Schrank.
